Weiterentwicklung des Flughafens Wien – Schwechat

„Masterplan 2015“ und „Mediationsverfahren Flughafen Wien“

„Masterplan 2015“ und „Mediationsverfahren Flughafen Wien“

Im April 1998 veröffentlichte der Flughafen Wien den Masterplan 2015 . Darin wurden die entsprechend der prognostizierten Verkehrsentwicklung aus damaliger Sicht notwendigen Ausbaumaßnahmen der Flughafeninfrastruktur beschrieben. Ziel war es, die ab 2009/2010 absehbaren Kapazitätsengpässe zu beseitigen. Ein Kernstück des Masterplans war und ist der Bau einer zusätzlichen Piste, um den wachsenden Flugverkehr auch zukünftig abwickeln zu können.

Es setzte sich jedoch rasch die Erkenntnis durch, dass sich die Region nur positiv weiterentwickeln kann, wenn sowohl die ökonomischen Interessen des Flughafens, als auch die Interessen der Bewohner der Region gleichberechtigt in die weitere Planung mit einbezogen werden.

Um unter den gegebenen Bedingungen eine auf breiter Basis akzeptierte Weiterentwicklung des Flughafenstandortes zu gewährleisten, hat die Flughafen Wien AG nach etwa einjähriger Vorbereitungsphase im Jahr 2001 gemeinsam mit VertreterInnen von Anrainergemeinden, Bürgerinneninitiativen, Interessensvertretungen und der Länder Wien und Niederösterreich das Mediationsverfahren Flughafen Wien gestartet.


Ergebnisse des Mediationsverfahrens Flughafen Wien

Nach fünfjähriger Laufzeit wurde das Mediationsverfahren am 22. Juni 2005 mit Unterzeichnung eines Mediationsvertrages erfolgreich abgeschlossen. Diesem Vertrag zufolge soll das Ziel des Mediationsverfahrens, nämlich die Sicherung und Weiterentwicklung des Flughafenstandortes Wien-Schwechat unter  Beachtung von Kriterien der Raum- und Umweltverträglichkeit durch folgendes Maßnahmenpaket gewährleistet werden:

  • Laufende Verbesserung der Fluglärmsituation im vorhandenen Zwei-Pisten-System und begleitende Evaluierung entsprechend dem Teilvertrag „Aktuelle Maßnahmen"
  • Neubau einer dritten Piste

Im Mediationsvertrag wurde jene Lage der dritten Piste festgeschrieben, die für alle Beteiligten mit entsprechenden Auflagen akzeptabel erscheint.


Lage der 3. Piste: Deutlich sichtbar die zwei vorhandenen Pisten, ergänzt durch eine Planskizze für die Lage einer 3. Piste wie sie im Mediationsverfahren definiert wurde. Abstand zur „alten“ 11/29 : 2,4 km.
                                                    Ingenieurbüro Neukirchen, Stand 05.07.2005


Lage der 3. Piste: Deutlich sichtbar die zwei vorhandenen Pisten, ergänzt durch eine Planskizze für die Lage einer 3. Piste wie sie im Mediationsverfahren definiert wurde. Abstand zur „alten" 11/29 : 2,4 km.


  • Lärmzonendeckelung:

Unter der Prämisse, dass der Flughafen nicht beliebig weiterwachsen soll, wurden für die Zukunft bindende Lärmzonen festgelegt.



Die Zahl der von der 54dB-Lärmzone betroffenen Bevölkerung soll im 3-Pisten-System nicht mehr ansteigen und das Siedlungsgebiet soll grundsätzlich nicht mehr weiter in Gebiete mit Lärmbelastungen von über 54dB (Ausnahmefälle 55dB hineinwachsen.


  • Nachtflugregelung:
    Die Flugbewegungen während der Nachtzeit  von 23:30 bis 5:30 werden ab 2007 bereits im 2-Pisten-System schrittweise abgebaut und letztendlich auf 3000 pro Jahr gedeckelt. Einzelne Pisten werden auch in Zukunft nachts nicht genutzt.

  • Technischer Lärmschutz:
    Die Flughafen Wien AG übernimmt in definierten Lärmzonen Maßnahmen des technischen Lärmschutzes ganz oder teilweise.

  • Umweltfonds:
    Aus einem Umweltfonds werden Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der Region finanziert sowie den Flughafenanrainergemeinden Ausgleichszahlungen für entgangene Entwicklungschancen geleistet.

  • Dialogforum
    Die Intentionen, Aufgaben und Strukturen des Mediationsverfahrens werden im Dialogforum Flughafen Wien mit folgenden Schwerpunkten weitergeführt:
    • Gewährleisten der Umsetzung der Ergebnisse des Mediationsverfahrens.
    • Fortsetzung des im  Mediationsverfahren begonnenen Prozesses der Kooperation und des Dialoges.
    • Kooperative und faire Behandlung und Bearbeitung von zukünftig auftretenden Problemen und Konflikten.
    • Sicherstellung der Partizipation von Bürgerinitiativen
    • Monitoring und Evaluierung des jeweils aktuellen Fluggeschehens.

Der Tätigkeitsbereich des Dialogforums umfasst auch die Aufgabe zu prüfen, ob im Falle einer Einreichung eines Pistenprojektes zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei der zuständigen Behörde, das Einreichprojekt die Festlegungen des Mediationsvertrages entspricht.


 3. Piste - Planungs und Genehmigungsschritte

Wie im Mediationsverfahren vereinbart, wurden ab 2005 die Planungen zur 3. Piste fortgeführt und im Abstimmung mit dem Dialogforum die Arbeiten zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorangetrieben. Die weitere Fahrplan hin zur UVP stellt sich folgendermaßen dar:

  • Einreichung von UVE und Projektunterlagen am 1. März 2007
  • Vorprüfung der Einreichunterlagen auf Vollständigkeit
  • Erfüllung des Ergänzungsauftrages der Behörde in drei Revisionen der Einreichunterlagen
  • Öffentliche Auflage der Einreichunterlagen in den Standortgemeinden Mitte 2008
  • Erstellung der Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA) durch die von der Behörde bestellten Gutachter unter Berücksichtigung der schriftlichen Stellungnahmen aus der Bevölkerung
  • Beantwortung von Behördenanfragen in zwei weiteren Revisionen der Einreichung (bis Mitte 2010), insb. Aktualisierung der Flugverkehrsprognose und Fortschreibung bis ins Jahr 2025
  • Fertigstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) durch die Behörde und ihre Gutachter (Juni 2011)
  • Öffentliche Auflage des UVGA für mindestens 4 Wochen zur Einsichtnahme durch die Bevölkerung (07. Juli 2011 bis 25. August 2011)
  • Mündliche Verhandlung (29. August 2011 bis 07. September 2011, Multiversum Schwechat)
  • Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Bescheid der 1. Instanz
  • Berufung bei Bundesverwaltungsgericht läuft


weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Flugverkehr in NÖ

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14187
Fax: 02742/9005-14950
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