Der Feldhamster
Der Feldhamster ist eine selten vorkommende Art, auf deren Vorkommen man vor allem durch ihre Baueingänge aufmerksam wird.
Durch seine grabende Tätigkeit kann es zu Einbrüchen auf landwirtschaftlichen Flächen oder auf Wegen kommen. Auf Friedhöfen kann es zu solchen Einbrüchen auf den Pfaden zu den Gräbern kommen sowie zu Schäden am Grabschmuck, da Feldhamster auch Friedhofspflanzen fressen.
Wenn die Lage von Baueingängen auf Wegen im Friedhof liegen, können diese verfüllt werden. Ziel ist es, dass der Feldhamster andere Stellen für den Baueingang sucht. Ziel darf nicht die Vergrämung des Feldhamsters sein, daher dürfen Baueingänge abseits der Wege nicht verfüllt werden. Dies würde einerseits dazu führen, dass der Hamster neue Standorte für die Baueingänge sucht und diese ev. an den Wegen liegen und andererseits würde dies zur Beeinträchtigung des Lebensraums führen was gesetzlich nicht erlaubt ist.
Um Fraßschäden an Grabschmuck zu vermeiden ist es hilfreich, die Pflanzen zu setzen, die der Feldhamster nicht oder nur selten frisst oder eine Ablenkfütterung einzurichten. Dies sind z.B. Vergissmeinnicht, Pelargonien, Lavendel, Myrthe, Heidekraut, Besenheide und Silberzwerge. Eine ausführlichere Liste finden Sie hier. Als Ablenkfütterung können natürliche Blumenwiesen, eingesäte Getreidestreifen oder auch Futterstellen mit Obst, Gemüse und Blumenschnitt eingerichtet werden.

Um das Bewusstsein für die Art und sein Verhalten zu fördern, können Infotafeln am Friedhofseingang aufgestellt werden. Ein Beispiel dafür finden Sie hier. Oft werden Besucher dadurch abgeschreckt, dass Feldhamster sich bei Gefahr stellen und nicht flüchten. Sehen sich Hamster in Gefahr, stellen sie sich auf, blasen sich auf, fauchen und kreischen. Wird es dem Hamster zu eng, kann es auch vorkommen, dass er ins Hosenbein zwickt. Daher sollte man sich den Tieren immer langsam nähern, so dass sie die Chance haben, sich rechtzeitig zurückzuziehen. Hamster sind Wildtiere und als solche sollte man nie versuchen sie zu streicheln oder mit der Hand zu füttern!
Der Feldhamster ist über weite Teile Mittel-, Südost- und Osteuropas und auch in Teilen Asiens verbreitet. Ursprünglich bewohnte er Steppen und Waldsteppen. Als typischer Kulturfolger ist der Feldhamster heute auf Feldern und an deren Rändern, an Feldwegen, Böschungen, Rainen und auch auf Trockenrasen und in Weingärten zu finden. Im Siedlungsgebiet kann man ihn auf Rasenflächen in Gärten, Parks und Friedhöfen finden.
In Österreich kommen Feldhamster ausschließlich im östlichen Flach- und Hügelland vor. 75% der österreichischen Population leben in Niederösterreich.
Verbreitungsgebiet des Feldhamsters in Österreich:


Der Feldhamster stellt die einzige in Österreich heimische Hamsterart dar. Ein Hamster wird bis zu 35cm lang und 250 – 650g schwer. Durch seinen Körperbau ist er an das Leben unter der Erde angepasst – seine kurzen kräftigen Beine mit starken Krallen eignen sich perfekt zum Graben.
Es werden nur Flächen als Lebensraum genutzt, die ganzjährig eine gute Nahrungssituation bieten. Der Hamster lagert für die Wintermonate Nahrung ein, daher ist es wichtig, dass auch im Herbst noch ausreichend Nahrung verfügbar ist.
Als Einzelgänger leben Feldhamster in komplexen, selbst gegrabenen Bauen, die auch gegenüber Artgenossen verteidigt werden. Auch wenn Hamster immer wieder tagsüber beobachtet werden können, sind sie doch vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv.
Von Ende August bis längstens Ende März hält der Hamster Winterschlaf. Während dem Winterschlaf sind die Baueingänge verschlossen.
Seine Nahrung besteht vorwiegend aus Pflanzenmaterial, Samen und Knollen. Im Frühling frisst der Hamster v.a. Gräser und Kräuter. Im Herbst werden als Vorbereitung auf den Winterschlaf vermehrt Samen, Früchte und Knollen aufgenommen und auch als Wintervorrat in den Bau eingetragen. Auch tierische Nahrung (Schnecken, Regenwürmer, Käfer, Jungvögel, Amphibien…) können Bestandteil seiner Nahrung sein.
Im letzten nationalen Bericht gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43 EWG) (2013- 2018) wurde der Erhaltungszustand des Feldhamsters österreichweit als ungünstig/schlecht (U2 = unfavourable) eingestuft.
Im internationalen Recht ist der Feldhamster als "streng geschützte Tierart" in der Berner Konvention und in der FFH-Richtlinie (Anhang IV) verankert. Im Anhang IV befinden sich all jene Tier- und Pflanzenarten zu deren Schutz entsprechende Artenschutzbestimmungen einzuhalten sind. Die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie sind im NÖ Naturschutzgesetz 2000 umgesetzt, das in §18 Abs. 4 die Verbote für besonders geschützte Arten, wie den Feldhamster, regelt.
Aktuelle rechtliche Grundlagen finden Sie unter Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz.

Downloads
- Download: Feldhamster in NÖ 2015 (pdf, 7.4 MB)
- Download: Endbericht Feldhamster am Friedhof in Kottingbrunn (pdf, 3.7 MB)
- Download: Infotafel Hier leben Feldhamster für Friedhöfe (pdf, 0.6 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220