Zulassung von Booten auf Wasserstraßen, Seen und Flüssen
Wenn Sie mit Ihrem Boot auf Wasserstraßen (Donau), Seen und Flüssen fahren wollen, müssen Sie um Zulassung Ihres Fahrzeugs ansuchen (Antrag auf Schiffszulassung).
Um einen Termin für eine Bootsuntersuchung zu vereinbaren, ist es unbedingt erforderlich, nach Einlangen Ihres Antrages, mit unserem Bürgerservicetelefon Kontakt aufzunehmen (Tel. 02742/9005-9075)!
Zuständige Behörde ist der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau des Bundeslandes, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Sie müssen einen Antrag auf Schiffszulassung stellen. Verwenden Sie bitte das Formular Schiffszulassung-Antrag.
Die Antragsunterlagen können je nachdem, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Boot, oder aber um ein Boot der Marke „Eigenbau" handelt, variieren. Meist ist eine behördliche Untersuchung des Bootes erforderlich.
Der Besitzwechsel, ein Motorwechsel sowie eine Änderung des Wohnsitzes ist der Behörde bekannt zu geben und bedarf einer Änderung der Zulassung. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Schiffszulassung-Antrag.
Bei einer befristet erteilten Zulassung ist rechtzeitig um Verlängerung anzusuchen. Es wird auf das Informationsblatt für die Zulassung von Booten bis 20 m Länge hingewiesen!
Die Detailinformationen über die im Einzelfall jeweils erforderlichen Unterlagen und die näheren Informationen über den Ablauf und die Kosten des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Informationsblatt für die Zulassung von Booten bis 20 m Länge! In diesem Informationsblatt finden Sie unter dem Punkt „Technische Hinweise" auch wichtige Informationen über die erforderliche technische Ausstattung von Booten!
Amtliches Kennzeichen
Bringen Sie als Zulassungsinhaber(in) das amtliche Kennzeichen in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen in heller Schrift auf dunklem Grund oder dunkler Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm auf dem in der Zulassung bezeichneten Fahrzeug oder Schwimmkörper an.
Die näheren Informationen zu den Kosten des Antrags entnehmen Sie bitte demInformationsblatt Kosten Binnenzulassung.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Antragsunterlagen einzubringen:
- Online:
- Elektronisch:
post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at - Per Post:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Minoritenplatz 1, 3430 Tulln
- Per Fax:
02272 / 9005 - 16070 - Persönlich:
an Dienstagen von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Alle weiteren Details sind in unserem Informationsblatt für die Zulassung von Booten bis 20 m Länge beschrieben.
Bitte beachten Sie unsere Parteienverkehrszeiten in Tulln:
Dienstag in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr.
weiterführende Links
- Schiffsführung
- Schifffahrtsgesetz
- Wasserstraßenverkehrsordnung
- Schiffstechnikverordnung
- Seen- und Flußverkehrsordnung
- Bootsanlegestellen an der Donau in NÖ
Downloads
- Download: Wichtige Informationen vor Kauf eines Bootes (pdf, 0.1 MB)
- Download: Schiffszulassung-Antrag (pdf, 0.2 MB)
- Download: Datenblatt für die Zulassung von Sportbooten (pdf, 0.3 MB)
- Download: Untersuchungsstandorte in NÖ (pdf, 3.1 MB)
- Download: Informationen für Feuerwehr-, Charter- und Schulboote (pdf, 0.2 MB)
- Download: Liste der zuständigen Behörden (pdf, 0.1 MB)
- Download: NÖ Schifffahrtsbehörde in Tulln - Standort (pdf, 0.5 MB)
- Download: Kosten der Binnenzulassung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Informationsblatt für die Zulassung von Booten bis 20m Länge (pdf, 0.7 MB)
- Download: Informationsblatt für die Zulassung von Waterbikes (Jetski) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Hinweise zu Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke auf Wasserfahrzeugen (pdf, 0.3 MB)
- Download: Hinweise zu Wechselstromanlagen auf einem Wasserfahrzeug (pdf, 0.4 MB)
- Download: Liste der Zivilingenieure, die Gutachten ausstellen dürfen (pdf, 0.3 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Schifffahrtsangelegenheiten
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1) Minoritenplatz 1 3430 Tulln E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9075