Frauenhäuser

Frauenhäuser sind vollstationäre Einrichtungen, die der vorübergehenden Betreuung und dem Schutz vor Gewalt durch Angehörigen für Frauen und deren minderjährigen Kindern dienen. Im Rahmen der dortigen Betreuung sollen die Gewalterfahrungen bewältigt und neue Lebensperspektive erarbeitet werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass der Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen der Aufenthalt in Niederösterreich liegt, Gewalt durch Angehörige gegeben ist und die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. eine Gleichstellung besteht. Gleichgestellt sind im Wesentlichen bestimmte EWR-Bürgerinnen, asylberechtigte Personen und zum dauernden Aufenthalt berechtigte Drittstaatsangehörige (z.B. Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“). 

Allgemeine Informationen


Standorte

Frauenhäuser werden in Amstetten (Frauenhaus Amstetten – Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder in Not), Mistelbach (Kolping Österreich), Mödling (Verein Sozialhilfezentrum für werdende Mütter, gefährdete Frauen und ihre Kinder), Neunkirchen (Autonomes Frauenhaus Neunkirchen - Verein gegen Gewalt in der Familie), St. Pölten (Haus der Frau – Verein zur Hilfe für Frauen in Notsituationen) und Wiener Neustadt (Verein Wendepunkt) angeboten.

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Letzte Änderung dieser Seite: 22.1.2024
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