Staatlich geprüfter Schilehrer / Diplomschilehrer, Schi Alpin - Zulassung zur Ausbildung; Antrag

Informationen, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Formulare

Allgemeine Informationen

Die Diplom-Skilehrerausbildung (staatliche Skilehrerausbildung) ist gesetzlich reglementiert. Die gesetzliche Grundlage zur Ausbildung ist in der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen  und Befähigungsnachweisprüfungen  an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. II Nr. 351/2011 verankert.

Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Diplom-Skilehrerprüfung ist den Landesskilehrerverbänden übertragen. Die Anmeldung erfolgt daher vorrangig über die Landesskilehrerverbände bzw. den Österreichischen Skischulverband. Die Landesskilehrerverbände und die Landesregierungen haben mit dem Bund vereinbart, dass die staatliche Skilehrerausbildung an den Bundesanstalten für Leibeserziehung (Bundessportakademie) durchgeführt wird. Vom BMUKK wurde die Durchführung der Ausbildung zum staatlich geprüften Skilehrer an die Bundessportakademie Innsbruck delegiert. 




Voraussetzungen

Zulassung:

  • abgeschlossene Landesskilehrerausbildung (Schneesportlehrerausbildung)
  • abgeschlossene Snowboardlehrer-Anwärterausbildung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres im Jahr der Abschlussprüfung
  • sportmedizinische Untersuchung  oder amtsärztliches Zeugnis  über den Gesundheitszustand des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate)
  • positiv absolvierte Eignungsprüfung (5 Prüfungsfahrten)
  • Sonderregelungen über den Eintritt in die Ausbildung  für Kaderläufer, Sportstudenten, Sportlehrer, Trainer Ski Alpin und Ausländer sind direkt an der Sportakademie zu erfragen. 




Fristen

Der Antrag auf Zulassung ist rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen.

Beachten Sie die bei der zuständigen Stelle ausgeschriebenen Lehrgangstermine. 




Zuständige Stellen

Bundessportakademie BSPA Innsbruck - Der kompetente Ausbildungspartner im Sport 




Kosten

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle (Lehrgangsbeitrag). 




Zusätzliche Informationen

Ausbildungsinhalte:

Der Unterricht gliedert sich in insgesamt zwei Semester (theoretische und praktische Teile) und baut sich direkt auf der Landesskilehrerausbildung auf.

Integrierter Bestandteil der Ausbildung ist der "Euro-Test" und eine umfassende Alpinausbildung ("Euro-Security"). Die polyvalente Berufsausbildung ist ein wesentlicher Faktor in der staatlichen Skilehrerausbildung in Österreich. Die Teilnehmer erhalten im Rahmen der Ausbildung nicht nur eine ausgezeichnete Ausbildung im alpinen Skilauf und eine umfassende Alpinausbildung, sondern auch eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Snowboarden, im nordischen Skilaufen und in den alternativen Schneesportarten (Trendsportarten). Zusätzlich erhalten die Absolventen der staatlichen Skilehrerausbildung die Möglichkeit, die Skiführerausbildung zu absolvieren. 




Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen  und Befähigungsnachweisprüfungen  an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. II Nr. 351/2011 




Zum Formular

Die Zulassung hat über schriftliches Ansuchen, mit den erforderlichen Unterlagen, bei der zuständigen Stelle zu erfolgen. 


Ihr Kontakt für BergführerIn, SchilehrerIn und Schischulen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport 
Neue Herrengasse, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16159
Fax: 02742/9005-16330
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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