Sportfachverbände

Professionelle Interessensvertretungen des wettkampforientierten Vereinssports gewährleisten und landesweiten Meisterschaftsbetrieb sicherstellen.

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Aufwendungen des Fördernehmers für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb.

Antragsberechtigt sind NÖ Sportfachverbände, die zum Zeitpunkt des Förderantrages

  • eine gültige Eintragung im Vereinsregister vorweisen können und
  • vom NÖ Landessportrat anerkannt und ordentliches Mitglied im NÖ Sportfachrat sind.

Das Förderausmaß wird auf Basis folgender Kriterien berechnet:

  • Vereinsanzahl
  • MitgliederInnenanzahl
  • Wettkampftage
  • Verbandspersonal
  • Sportverbandsmanagement

Die Antragstellung hat bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres des Sportfachverbandes (=Förderzeitraum) zu erfolgen. Zu spät eingebrachte Anträge können bei der Berechnung des Förderausmaßes aliquot um den Zeitraum der verspäteten Antragstellung gekürzt werden.

Der Antrag auf Grundförderung Sportfachverbände ist bei der Förderstelle elektronisch einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

  • Antragsformular „Grundförderung Sportfachverbände“
  • Beilage „Vereinsliste“
  • Beilage „Qualitätsmerkmale Sportverbandsmanagement“
  • Angaben zum Beschäftigungsausmaß des im geplanten Förderzeitraum angestellten Verbandspersonals (Dienstverträge)

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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 6.7.2021
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