NÖ Stiftungsstipendien

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen. 

Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium.  

  • Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.
  • Die Mittel für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kommen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich.

NÖ Stipendienstiftungen 

Für ein Stipendium aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech´schen Stipendienstiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • ordentliche Schülerinnen und Schüler oder Studierende sein,
  • bedürftig sein,
  • österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
  • einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.  

Die Einreichfrist beginnt am 1. Jänner und endet am 15. Mai des laufenden Schul-/Studienjahres.

Stipendiumansuchen Schülerinnen und Schüler
Stipendiumansuchen Studentinnen und Studenten



Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen

Für die besonderen Studienleistungen 

  • Diplomarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Masterarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Dissertation mit ausgezeichnetem Erfolg

kann ein Windhag-Stipendium aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden. 

Hinweis: 

Bachelorarbeit, Bachelorprüfung bzw. „Bachelordiplom“, Diplomandinnen- und Diplomandenseminararbeit sowie außerordentliche Studien mit ausgezeichnetem Erfolg werden nicht gefördert.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen 

  • ordentliche Studierende sein,
  • bedürftig sein,
  • österreichische Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-) Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
  • eine besondere Studienleistung aufweisen,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. 

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.

Das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kann pro Person einmal gewährt werden.

Die Einreichfirst beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Studienjahres.

Stipendiumansuchen aus der “Windhag-Stipendienstiftung“


Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at  
Kontaktpersonen -
für Stipendien für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende: 
Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156 Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064
Kontaktperson - für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen, nur für Studierende:

Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156
Letzte Änderung dieser Seite: 2.1.2026
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