Kauf von Wildtieren

Darf diese Tierart gehalten werden?

Achten Sie auf die Voraussetzungen für die Anschaffung und Haltung von Wildtieren:

Gefährliche Wildtiere nach dem NÖ Polizeistrafgesetz

In der Verordnung über gefährliche Wildtiere finden Sie eine Auflistung von Wildtierarten, die aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind und in Niederösterreich nicht gehalten werden dürfen.

 

Tierschutzrechtliche Beschränkungen

Zusätzlich ist die Haltung bestimmter Wildtierarten aus Gründen des Tierschutzes verboten, eine Liste dieser Tierarten finden Sie im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung. Darin impliziert ist das Verbot der Haltung von Hybridkatzen, die aus der Verpaarung von Hauskatzen mit katzenartigen Raubtieren (wie z.B. Serval, Karakal etc.) hervorgegangen sind. Von diesem Verbot sind erst Tiere ab der 5. Nachkommen-Generation ausgenommen.

Zahlreiche weitere Wildtiere stellen zudem besondere Ansprüche an die Haltung und Pflege und dürfen nur nach vorheriger Anzeige bei der Behörde gehalten werden (siehe: Meldung der Haltung von Wildtieren).


Artenhandelsrechtliche Beschränkungen von Wildtieren

Für viele Wildtierarten gelten zudem artenhandelsrechtliche Bestimmungen. Der Handel dieser Tierarten ist im Washingtoner Artenschutzübereinkommen – CITES geregelt.

 

Naturschutzrechtlich und jagdrechtlich geschützte Wildtiere

Freilebende heimische Wildtiere in all ihren Entwicklungsformen dürfen nicht grundlos und damit mutwillig beunruhigt und aus der Natur entnommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite "Umgang mit (verletzten) Wildtieren"

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 8.7.2021
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