Raumordnungsförderung

Förderung für kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen 

Kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen zur Bewältigung anstehender Herausforderungen der Raumplanung (z.B. zur Verbesserung der Grundausstattung und Kommunalreinrichtungen, zur Schaffung und Verbesserung von Freizeit-, Kultur- und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen Raumordnungszielen).

Förderwerber können nur NÖ Gemeinden sein.

Ansuchen sind beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft – RU3 schriftlich mittels formlosen Schreibens einzureichen. Ansuchen können in dem Jahr gestellt werden, in dem das Projekt durchgeführt wird und auch im Finanzierungsvoranschlag veranschlagt ist.

Die Höhe richtet sich nach dem raumordnungspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Stellenwert des Projektes, nach der Höhe der Investition, nach der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Gemeinde sowie nach den zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beihilfen besteht nicht.


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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- & Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14322 oder 14287
Fax: 02742/9005-14350
Letzte Änderung dieser Seite: 19.4.2021
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