Hasen- und Kaninchenpest


Weder bei der Hasenpest (Tularämie) noch bei der Kaninchenpest (Myxomatose) handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche im Sinne des Tiergesundheitsgesetztes 2024 und damit gibt es keine Zuständigkeit der Veterinärbehörden.

Aufgrund der Vielzahl an Anfragen an die Veterinärbehörden wird dennoch versucht mit diesem Artikel angemessen über die Thematik zu informieren.

  • Die Myxomatose, auch Kaninchenpest oder Kaninchenseuche genannt, tritt seit dem Frühjahr 2025 wieder vermehrt in Niederösterreich, vor allem im Weinviertel, auf. Sie ist allerdings nur für Kaninchenartige (im Grunde Hasen und Kaninchen) gefährlich, andere Tierarten oder der Mensch können nicht erkranken.
  • Etwa alle 15-20 Jahren gibt es in Österreich größere Ausbrüche, besonders 1955 und 2010 waren die Seuchenzüge verheerend für die Hasenpopulation. Aufhalten oder Bekämpfen lässt sich die Myxomatose nur schwer, es bleibt nur Haustiere durch Impfung zu schützen und zu warten, bis die Wildtierpopulation auf ein Maß geschrumpft ist, dass eine Weiterverbreitung hintangehalten wird.

Weitere Informationen

  • Zusätzlich zur Myxomatose gibt es gerade im Weinviertel seit 2018 ein bekanntes Vorkommen der Tularämie (Hasenpest). Im Unterschied zur Myxomatose ist die Tularämie eine Zoonose, d.h. auch andere Tiere und auch der Mensch können erkranken. Die Tularämie ist nicht im Zoonosegesetz gelistet und es bedarf keiner besonderen Überwachung oder Maßnahmensetzung.
  • Die Übertragung erfolgt über Kontakt mit Körperflüssigkeiten, über kontaminierten Staub, Lebensmittel oder Wasser, oder auch Insektenstiche bzw. Zeckenbisse. Besonders gefährdete Personengruppen sind Jägerinnen und Jäger, sowie Landwirtinnen und Landwirte.
  • Es kommt nur selten zu ernsthaften Erkrankungen bei anderen Tierarten und dem Menschen. Die Krankheit kann mit Antibiotika behandelt werden.
  • Da diese Krankheit aber derzeit nicht merklich gehäuft auftritt, gibt es keinen Grund zur erhöhten Besorgnis bzw. verstärke Maßnahmen zu treffen.

Weitere Informationen

  • Generell wird empfohlen in Gebieten, die gerade von vermehrtem Hasensterben betroffen sind, den Kontakt zu verendeten Tieren zu vermeiden.
  • Hunde sollten nur an der Leine geführt werden.
  • Kommt es zu einem Kontakt des Hundes mit einem verstorbenen Hasen, gibt es wenig Grund zur Sorge, denn Hunde weisen eine natürliche hohe Resistenz auf, weshalb sie auch nur selten an der Tularämie erkranken.
    Immunsupprimierte Hunde (Welpen, alte Tiere, trächtige Tiere, Tiere mit Staupe-Erkrankung oder während einer Chemotherapie) haben ein erhöhtes Risiko. Erkranken Hunde dennoch, bleibt es meist bei mildem Fieber, in seltenen Fällen treten schwere Symptome auf. Die Krankheit kann mit Antibiotika behandelt werden.
  • Das Entsorgen der verendeten Hasen ist gemäß § 4 der NÖ Tiermaterialienverordnung Aufgabe des Verfügungsberechtigten, also Grundstückseigentümer und Grundstückeigentümerinnen, und in weiterer Folge der Jägerschaft. „Herrenlose“ Kadaver sollten entsorgt und nicht vergraben werden, wobei diese unbedingt verpackt werden müssen.
  • Die Entsorgung ist durch die NÖ Seuchenvorsorgeabgabe kostenlos.

Weitere Informationen zur Entsorgung finden Sie unten.

  • Die Entsorgung sollte durch die zuständigen Jägerinnen und Jäger als besonders fachkundige Personen - oder in manchen Gebieten mit entsprechenden Abmachungen, durch die Gemeinde erfolgen. Bürgerinnen und Bürger als bloße Finder selbst müssen die Tiere nicht entsorgen, sondern über die Gemeinden den zuständigen Jagdausübungsberechtigen informieren kann) oder Gemeinde über Kadaver zu informieren.
  • Wir empfehlen den Jägerinnen und Jäger die Hasen in den TKB-Sammelstellen zu entsorgen. Der NÖ Jagdverband hat ebenfalls dazu aufgerufen verendete Hasen zur Untersuchung einzusenden oder zu entsorgen. Ein Vergraben ist aufgrund der Tularämie kontraproduktiv.
  • Da an der Entsorgung der toten Wildtierkörper ein öffentliches Interesse besteht, können die Wildkörper kostenfrei entsorgt werden und die pre-paid Säcke müssen nicht verwendet werden.
  • Die in NÖ mit der Entsorgung beauftragte Firma SARIA (Tulln) verbrennt die Kadaver nicht, sondern „verkocht“ sie vielmehr. Deswegen dürfen keine Plastiksäcke verwendet werden, sondern nur solche aus Maisstärke (o.Ä. abbaubare Materialien), analog zu „Bio-Abfällen“.
  • Einige TKB-Sammelstellen wurden bereits auf einen 24h Betrieb umgestellt. Informationen über die Standorte und Öffnungszeiten finde Sie auf der jeweiligen Seite der Umweltverbände.

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12  3109 St. Pölten  E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
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Letzte Änderung dieser Seite: 2.9.2025
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