Zulassung und Registrierung eines Lebensmittelbetriebes

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der Behörde registriert oder zugelassen sein.

Es ist ratsam, mit dem zuständigen Lebensmittel-Aufsichtsorgan (Lebensmittelinspektor/-in bzw. Amtstierarzt/-ärztin) im Einzelfall abzuklären, ob Sie für Ihren Betrieb eine Registrierung oder Zulassung benötigen.

Eine Zulassung ist jedenfalls für folgende Betriebe (ausgenommen Einzelhandel) erforderlich:

  • Schlachtbetrieb (ausgenommen kleiner landwirtschaftlicher Kaninchen-, oder Geflügelschlachtbetrieb)
  • Betrieb, der Fleisch bearbeitet und verarbeitet
  • Wildbearbeitungsbetrieb und Wildsammelstelle
  • Betrieb, der Milch, Eier und Fische bearbeitet und verarbeitet
  • Betrieb, der Sprossen erzeugt
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
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Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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