AUSLANDSNIEDERÖSTERREICHER Eintragung in die Landes-Wählerevidenz

Am 30. August 2007 hat der NÖ Landtag beschlossen, dass Auslandsniederösterreicher und Auslandsniederösterreichinnen bei Landtagswahlen wahlberechtigt sind (Rechtsgrundlage ist das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz). Am 24. Februar 2022 hat der NÖ Landtag beschlossen, dass ab 1. Juni 2022 nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz zu Landtagswahlen wahlberechtigt (bzw. Auslandsniederösterreicher, welche den letzten Hauptwohnsitz in NÖ vor ihrem Auslandsaufenthalt hatten) sind. Dazu müssen sich die Auslandsniederösterreicher und Auslandsniederösterreicherinnen mit einem Antrag in ihrer letzten NÖ Hauptwohnsitzgemeinde in die Landes-Wählerevidenz eintragen lassen. 

Voraussetzungen für die Eintragung

Ab dem 1. Juni 2012 hatten Sie den letzten Hauptwohnsitz in Österreich in einer NÖ Gemeinde und 

  • haben diesen in das Ausland verlegt und stellen erstmalig einen Antrag auf Aufnahme;
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich

bzw. keinen Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich;

  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft;
  • Sie sind bei Antragstellung mindestens 14 Jahre alt;
  • Es darf kein Wahlausschließungsgrund vorliegen.

Zu Landtagswahlen wahlberechtigte Auslandsniederösterreicher und Auslandsniederösterreichinnen sind dann alle NÖ Bürger und Bürgerinnen im Ausland, welche spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sein werden und die obigen Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Antrag gestellt haben.


Wie kann man sich eintragen lassen?

Das Formblatt ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses/ Personalausweises oder Ihres österr. Staatsbürgerschafts-nachweises (bei E-Mail Antrag samt Scankopie des Reisepasses oder des österr. Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. des unterschriebenen Antrages) an die NÖ Gemeinde senden, in welcher Sie den letzten Hauptwohnsitz hatten.

In dem Antragsformular bitte unbedingt die Rubriken ausfüllen und die Auslandsadresse (wenn vorhanden auch die E-Mailadresse im Ausland) eintragen. 

Bitte kreuzen Sie auch an, ob Sie die Wahlkarte für Landtagswahlen automatisch zugesendet erhalten wollen. Damit brauchen Sie vor Landtagswahlen nicht mehr die Wahlkarte anfordern, sondern sie wird Ihnen ohne Aufforderung zugesendet. Beachten Sie bitte aber unbedingt, dass Sie dazu jederzeit Ihren Wechsel der Auslandsadresse der Gemeinde mitteilen müssen, ansonsten wird Ihre Wahlkarte nicht zustellbar sein.

 

ACHTUNG!

Falls Sie Ihren Antrag per E-Mail stellen:

Antrag

  • ausfüllen,
  • unterschreiben,
  • einscannen 

und mit der eingescannten Beilage (Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft) an die Gemeinde mailen.


Falls Sie Ihren Antrag per FAX/Post senden

Antrag

  • ausfüllen,
  • unterschreiben

und mit der kopierten Beilage (Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft) an die Gemeinde senden.

Sollten Sie derzeit noch nicht als Auslandsniederösterreicher oder Auslandsniederösterreicherin in die Landes-Wählerevidenz einer Gemeinde des Landes Niederösterreich eingetragen sein, hatten zwischen 1. Juni 2012 und 2022 einen Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde (den Sie abgemeldet haben), haben derzeit keinen Hauptwohnsitz in Österreich, können Sie ihren Antrag ausfüllen und an ihre letzte Hauptwohnsitzgemeinde in Niederösterreich senden.

 

 

Weitere Informationen

Die Adresse Ihrer Gemeinde finden Sie weiter unten unter "Weiterführende Informationen"

Bei der nächsten NÖ Landtagswahl können Sie dann Ihre Stimme aus dem Ausland mit Briefwahl abgeben. Wenn Sie die Wahlkarte erhalten, bitte sofort Ihre Stimme abgeben, den Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses in die Wahlkarte geben, verschließen und auf der Rückseite der Wahlkarte die eidesstattliche Erklärung im vorgesehenen Feld unterschreiben, die Wahlkarte in das Überkuvert legen und auch dieses verschließen und per Post an die Gemeinde senden.

Ihre Stimme muss spätestens am Wahltag der NÖ Landtagswahl, 06.30 Uhr, bei der Gemeinde einlangen, um in das Ergebnis einbezogen zu werden.

 

Für allfällige Fragen steht Ihnen Ihr Gemeindeamt jederzeit zur Verfügung.



Antrag in Word (Word-Datei, 45kb)
Antrag (PDF-Datei, 14kb)

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Landtagswahlen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw2wahlen@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12612
Fax: 02742/9005-12777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.6.2022
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