Bewässerungsmaßnahmen - Beratung und Förderung

Die Förderung von Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen erfolgt auf Grundlage des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 bzw. von Landesbestimmungen.

Vor der Errichtung überbetrieblicher Bewässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist die Gründung einer Wassergenossenschaft nach dem Wasserrechtsgesetz als Projektträger sinnvoll. Diese kann als Konsenswerberin für erforderliche rechtliche Bewilligungen und als Antragstellerin um Förderung auftreten.

Die Abteilung Wasserbau unterstützt Sie bei der Gründung einer Wassergenossenschaft, bei der Förderungsabwicklung und bei der Projektumsetzung.

Die Förderung von Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen (Intervention 73-05) erfolgt gemäß der Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 bzw. von Landesbestimmungen.

Die Förderungsmaßnahmen dienen zum Ausgleich natürlicher Niederschlagsdefizite bei Wein-, Obst- und Spezialkulturen sowie zum Schutz vor Frostschäden.  Ziele sind die Verbesserung der Wasserverfügbarkeit, die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft sowie die Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum.

Förderungsanträge für überbetriebliche Bewässerungsanlagen können ab 01. April 2023 über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA gestellt werden. Weitere Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan sowie zur DFP finden Sie unter Weiterführende Links.

Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften, Agrargemeinschaften und Zusammenschlüssen von mindestens drei landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden.

Förderbar sind Investitionen in überbetriebliche Bewässerung gemäß der Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (siehe weiterführende Links).

Tropfbewässerung im Weinbau

Überbetriebliche Tropfbewässerungsanlagen im Weinbau zur Ertrags- und Qualitätssicherung, sowie zur leichteren Ermöglichung von Begrünungsmaßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion.

Bewässerung im Obstbau

Überbetriebliche Bewässerungsanlagen zur Verhinderung von Ernteausfällen im Qualitätsobstanbau und zur Ermöglichung von bodenschützender Grünmulchung.

Feldbewässerung

Überbetriebliche Bewässerungsanlagen im Feld- und Gemüsebau zur Qualitätssteigerung und Ertragssicherung, zur Erweiterung der bäuerlichen Produktpalette sowie zur leichteren Ermöglichung einer Zwischenbegrünung als Erosions- und Grundwasserschutz. 

Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:

DI Werner Jester, Tel.: 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at

Die Antragstellung erfolgt ab 01. April 2023 über die Digitale Förderplattform (DFP). Dafür ist eine Registrierung nötig. Die Registrierung und DFP-Anmeldung (Login) wird auf der Seite www.eama.at durchgeführt.

Die Förderungsbewilligung erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Die bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bewilligt. Stichtage werden in der DFP veröffentlicht.


weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325 
Letzte Änderung dieser Seite: 15.3.2024
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