Blau-Gelber Bodenbonus - Förderung

Mit dem Blau-Gelben Bodenbonus wird die Entsiegelung wertvollen Bodens gefördert. Durch die Rückführung verbauter Flächen in den natürlichen Regenwasserkreislauf wird ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an klimatische Veränderungen geleistet.

Der Boden ist mit seinen vielfältigen Funktionen unsere Lebensgrundlage und erfüllt viele wichtige Aufgaben:

  • Grundlage für unsere Lebensmittelproduktion
  • Wasserspeicherung
  • Schutz vor Trockenheit
  • Schutz bei Starkregenereignissen vor Überschwemmungen (Sickerfähigkeit)
  • Filterung für qualitativ hochwertiges Trinkwasser
  • Bindung von Staub (Verbesserung der Luftqualität)
  • Speicherung von CO2
  • Lebensraum für Tiere und Pflanzen
  • Sorgt im Zusammenhang mit Bewuchs für angenehmes Mikroklima

Abhängig davon, ob die Fläche innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets liegt, gelten folgende Bestimmungen:
Innerhalb des Ortsgebiets: Fördermittel können ausschließlich von Gemeinden beantragt werden. Die Entsiegelung von öffentlichen Flächen ab 250 m² wird gefördert, wenn dadurch der Abwasserkanal entlastet wird. Die Förderung erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft und umfasst auch eine Bundesförderung gemäß dem Umweltförderungsgesetz. Die Beratung und Abwicklung des Blau-Gelben Bodenbonus erfolgt durch die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft des Landes NÖ (WA4) bzw. den NÖ Wasserwirtschaftsfonds. Nähere Informationen zur Förderung Siedlungswasserwirtschaft finden Sie auf der Seite Öffentliche Kläranlagen und Kanalisation.

Außerhalb des Ortsgebiets: Die Förderung durch den Landschaftsfonds NÖ steht auch Privatpersonen zur Verfügung. Ebenso können Gemeinschaften, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe für ihre Flächen (mindestens 100 m²) außerhalb des Ortszentrums um den Blau-Gelben Bodenbonus ansuchen. Hier übernimmt die Agrarbezirksbehörde die Erstberatungen sowie die Abwicklung der Förderung durch den NÖ Landschaftsfonds. 

Für allgemeine Fragen und Erstinformation (inkl. allfällige weiteren Förderungen) steht das Kommunale Förderzentrum Niederösterreich als Anlaufstelle rund um den Blau-Gelben Bodenbonus zur Verfügung.

Ihr Kontakt zum Thema Wasserversorgung

Amt der NÖ Landesregierung
 Abteilung Siedlungswasserwirtschaft 
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14421
Fax: 02742/9005-16770
Letzte Änderung dieser Seite: 6.9.2024
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