Förderung Projekte Gewässerökologie gem. Umweltförderungsgesetz (UFG)

Zur Umsetzung von Projekten im Bereich Gewässerökologie stehen Fördermittel seitens des Bundes und des Landes Niederösterreich zur Verfügung.

Die förderfähigen Maßnahmen haben das Ziel einer Reduktion der hydromorphologischen Belastung der Gewässer und umfassen z.B.

  • die Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie
  • Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässer.

Die Fördermittel werden grundsätzlich nach ökologischen Prioritäten unter Berücksichtigung der Vorgaben des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes vergeben.


Grundsätzlich besteht eine Fördermöglichkeit für: 

Wettbewerbsteilnehmer

alle physischen und juristischen Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben 

Kommunale Förderungswerber

alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m., die Träger des wasserrechtlichen Konsenses von Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursachen oder eine Verbesserung im Sinne der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie zum Zwecke haben.

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)
  • Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer)

Für den Bundes- und Landesanteil der Förderung sind jeweils eigene Förderungsanträge zu stellen. 

Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung sind die Antragstellung vor Baubeginn und die Einhaltung der Förderungsrichtlinien.


Wettbewerbsteilnehmer

Sowohl das Förderansuchen für die Bundesförderung als auch das Ansuchen um Landesförderung sind beim Amt der  NÖ Landesregierung, Abt WA3-Wasserbau einzubringen.

Bitte verwenden Sie zur Übermittlung der Förderdokumente das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“. Laden Sie die beiden ausgefüllten Förderansuchen und die erforderlichen Unterlagen unter "Beilagen" hoch und wählen Sie die Dienststelle „Abteilung Wasserbau“ aus. 

Alternativ können Sie diese auch per E-Mail oder per Post an die Abteilung Wasserbau senden.

Weitere Informationen zur Bundesförderung von "Wettbewerbsteilnehmern"


Kommunale Förderungswerber

Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt über die Förderungsplattform des Bundes „Meine Förderung“ (Registrierung und Login erforderlich) und wird dann dem Land (Abteilung Wasserbau) zur Prüfung übermittelt.

Für die Beantragung der Landesförderung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung WA3 Wasserbau: 

Weitere Informationen zur Bundesförderung von "Kommunalen Förderwerbern"

Es unterstützen Sie in technischen und rechtlichen Fragen, sowie bei der Projekts- und Förderungsabwicklung die Mitarbeiter der Abteilung WA3: 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at


weiterführende Links

Ihr Kontakt zum Thema Wasser

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410, Fax: 02742/9005-14325   
Letzte Änderung dieser Seite: 23.5.2023
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