Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung

Die Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung unterstützt Forscherinnen und Forscher in Niederösterreich bei der Erstellung von Verbundprojektanträgen im Rahmen des EU Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe.

Was wird gefördert?

Die Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung unterstützt die Antragserstellungen von Forscherinnen und Forschern an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niederösterreich im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogrammes „Horizon Europe“.


An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niederösterreich, deren Forscherinnen und Forscher die Rolle des Participant Contact oder des Coordinator Contact im Projektantrag übernehmen und das erste und zweite Mal eine Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung in Anspruch nehmen. Die erstmalige Beantragung einer Anbahnungsfinanzierung Antragerstellung als Koordinatorin oder Koordinator ist auch nach zwei zuerkannten Anbahnungsfinanzierungen als Projektpartnerin oder Projektpartner förderbar.


Ziele

Das neue EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ bietet mit bis zu € 95,5 Mrd. im Zeitraum 2021 – 2027 eine Vielfalt an attraktiven Fördermöglichkeiten im Bereich der Grundlagenforschung und im Bereich der anwendungsorientierten Forschung.

Ziel der Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung des Landes Niederösterreich ist es, die Anzahl von „Horizon Europe“-Anträgen und die Anzahl bewilligter „Horizon Europe“-Projekte im Vergleich zum Vorgängerprogramm „Horizon 2020“ weiter zu steigern. Dabei sollen die Forscherinnen und Forscher bei der Entwicklung antragsspezifischer Kompetenzen unterstützt werden.



  • Die formale Antragstellung zur Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung erfolgt durch eine Universität, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Niederösterreich.
  • Die Einreichung des EU-Projekts erfolgt im Rahmen eines Konsortiums, wobei sowohl die Beteiligung an einem Konsortium als auch die Bildung eines Konsortiums förderbar ist.
  • Die Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung wird ausschließlich in Zusammenhang mit offenen und bevorstehenden EU-Calls der Work Programmes 2021–2022 und 2023–2024 im Rahmen von „Horizon Europe“ vergeben. Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie im Science Center NÖ.
  • Die Vergabe einer Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung erfordert die Vorbegutachtung bzw. die Inanspruchnahme einer Beratung durch die Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Bei Übernahme der Koordination des Gesamtprojektes muss darüber hinaus min. 10 Tage vor Einreichung des EU-Projektantrages bei der Europäischen Kommission ein Proposalcheck durch die FFG in Anspruch genommen werden.

  • Die Participant Contacts übernehmen in der Phase der EU-Antragserstellung und EU-Projektabwicklung eine federführende Rolle, zumindest aber verantworten sie ein Workpackage oder einen Task-Lead, welcher eine bedeutende Rolle im Gesamtprojekt spielt.
  • Die Vergabe einer Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung setzt das Vorhandensein einer Beschreibung des geplanten EU-Projekts sowie das Vorhandensein oder eine detaillierte Planung des Kernkonsortiums voraus.
  • Die Einreichung zur Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung soll bis spätestens drei Monate vor der Deadline des EU-Calls erfolgen. Participant Contacts können bis ein Monat vor der EU-Deadline für die Vergabe einer Anbahnungsfinanzierung einreichen. 


Förderhöhe

Das maximale Fördervolumen für eine Projektbeteiligung (Project Participation) beträgt bis zu € 7.500,- und für eine Projektkoordination (Project Coordination) bis zu € 15.000,-. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von zumindest 10 % der Gesamtkosten für die EU-Projektantragerstellung erforderlich. Wiedereinreichungen von abgelehnten EU-Anträgen, die bereits eine Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung erhalten haben, können mit bis zur Hälfte dieser Fördervolumina gefördert werden.


Gefördert werden

Kosten, die mit der Erstellung und Einreichung von Förderanträgen im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon Europe“ in Zusammenhang stehen. Gefördert werden ausschließlich jene Kosten, die ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zur Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung bis zur Deadline des EU-Calls anfallen.

  • Personalkosten zur Erstellung von Anträgen
  • Honorare für erbrachte Leistungen im Zuge der Erstellung von Anträgen
  • Reise- und Aufenthaltskosten zur Erstellung von Anträgen (für die Abstimmung einer Projektidee bzw. zur Erstellung von Anträgen mit weiteren, auch internationalen Partnerinnen und Partnern, sowie die Durchführung von Vernetzungsgesprächen)
  • Workshops im Zuge der Erstellung von Anträgen (Kosten für die Organisation und Durchführung von Meetings, exkl. der Aufenthaltskosten der Konsortialpartnerinnen und -partner)


Nicht förderbar sind

Nicht förderbar sind z.B. Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen.


Die eingereichten Unterlagen werden von der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Amtes der NÖ Landesregierung auf folgende Kriterien hin geprüft:

  • Anzahl der bereits erhaltenen Horizon Europe Anbahnungsfinanzierungen in der Rolle des Participant Contact und des Coordinator Contact 
  • der EU-Call, zu welchem eine Antragseinreichung beabsichtigt ist, passt zu den Forschungsschwerpunkten bzw. der Forschungsstrategie der Universität, Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung

Vorbegutachtung bzw. Beratung durch die FFG 

Vor Einreichung zur Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung haben die Antragstellerinnen und Antragsteller ein Beratungsgespräch bei dem für den EU-Call zuständigen National Contact Point (NCP) der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wahrzunehmen. Unter „Downloads“ steht ein Leitfaden zur Verfügung, der als Grundlage für das Beratungsgespräch mit dem NCP dient. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Inanspruchnahme des Beratungsgesprächs mit dem NCP bei Antragstellung schriftlich zu bestätigen. 

Bei Übernahme der Koordination des Gesamtprojektes muss darüber hinaus min. 10 Tage vor Einreichung des EU-Projektantrages bei der Europäischen Kommission ein Proposalcheck durch die FFG in Anspruch genommen werden. Dieser ist von den Antragstellerinnen und Antragsteller im Zuge der Abrechnung schriftlich zu bestätigen.

Diesbezüglich weisen wir auf das umfangreiche FFG-Angebot an Beratungen und Veranstaltungen zu Horizon Europe hin.


Einzureichende Unterlagen

Die Anträge sind von den vertretungsbefugten Personen der Universität, Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung unterzeichnet einzureichen. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Antragsformular (nicht erforderlich bei Online-Formular)
  • Kostenkalkulation
  • Beschreibung des geplanten Horizon Europe Projekts und der Antragserstellung entsprechend dem dazu aufgelegten Leitfaden (in englischer Sprache, max. drei A4-Seiten)
  • Schriftliche Bestätigung über das durchgeführte Beratungsgespräch mit dem National Contact Point (NCP) der FFG 

Einreichfrist

Anträge zur Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung können laufend bei der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Amtes der NÖ Landesregierung unter post.k3@noel.gv.at bzw. über das Online-Formular eingereicht werden.

Die Einreichung zur Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung soll bis spätestens drei Monate vor der Deadline des EU-Calls erfolgen. Participant Contacts können bis ein Monat vor der EU-Deadline für die Vergabe einer Anbahnungsfinanzierung einreichen. 


Über die Bewilligung der Anträge wird darüber hinaus auf Basis der verfügbaren Budgetmittel entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

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Amt der NÖ Landesregierung
Forschungsservice Niederösterreich
Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: noeforschungsservice@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13576
Letzte Änderung dieser Seite: 22.3.2024
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