Ausschreibung Wissenschaftspreise

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Das Land Niederösterreich vergibt an Wissenschafterinnen und Wissenschafter bzw. Forschungsgruppen für besondere wissenschaftliche Leistungen im Jahr 2024 folgende Preise: 

  • zwei Würdigungspreise in der Höhe von je € 13.000,–
  • vier Anerkennungspreise in der Höhe von je € 6.000,– 


Würdigungspreis

Der Würdigungspreis dient der Auszeichnung herausragender Wissenschafterinnen und Wissenschafter, deren wissenschaftliche Leistungen von überregionaler Bedeutung sind und die in der fachspezifischen Scientific Community eine wichtige Stellung einnehmen. 

Anerkennungspreis

Der Anerkennungspreis dient der Auszeichnung von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, die mit ihrem wissenschaftlichen Schaffen bereits Anerkennung in der fachspezifischen Scientific Community gefunden haben.

Beide Preise können auch einer Personengruppe zugestanden werden.

Einreichfrist: 26. Februar bis 10. April 2024

Jetzt einreichen!


Für die Einreichung akademischer Abschlussarbeiten wie z.B. Master-/Diplomarbeiten oder Dissertationen/PhD-Thesis wird auf den Wissenschaft Zukunft Preis verwiesen, Informationen unter www.gff-noe.at/preise

Einreichen können Wissenschafterinnen und Wissenschafter bzw. Forschungsgruppen, die in Niederösterreich geboren oder wohnhaft sind bzw. die ihren Sitz oder Standort in Niederösterreich haben, deren wissenschaftliche Arbeit in Niederösterreich stattfindet oder die sich mit einem niederösterreichspezifischen Thema beschäftigen.

Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn  die Vergabe im besonderen Interesse des Landes Niederösterreich liegt.

Wissenschafterinnen und Wissenschafter bzw. Forschungsgruppen können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Einreichungen werden von einem Fachbeirat beurteilt.

Die Wissenschaftspreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag eines Fachbeirats zuerkannt. 

Einreichfrist: 26. Februar bis 10. April 2024

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig online einzureichen.

Die Einreichung kann mittels ID Austria rechtswirksam elektronisch unterzeichnet werden.

Sollten Sie über diese Möglichkeit nicht verfügen, können Sie dennoch elektronisch einreichen, wobei das Bestätigungsformular der Einreichung händisch unterschrieben per E-Mail an noe-wissenschaftspreis@noel.gv.at zu senden ist. In diesem Fall ist es nicht notwendig die bereits elektronisch hochgeladenen Dokumente zusätzlich im Original zu übermitteln.

Zudem müssen Sie die Kopie Ihres Lichtbildausweises hochladen. 

Falls keine Online-Einreichung möglich ist, kann die Einreichung auch persönlich (jeweils von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr) oder postalisch erfolgen. In diesem Fall sollte diese sichtbar mit dem Vermerk "Wissenschaftspreise des Landes Niederösterreich 2024" gekennzeichnet werden.

Bei Fragen zur Einreichung senden Sie bitte ein E-Mail an: 
noe-wissenschaftspreis@noel.gv.at


Anschrift und Abgabestelle

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Kanzlei der Abteilung Wissenschaft und Forschung 
Landhausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 2.213 (Haus 2)
3109 St. Pölten


Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Im Onlineformular (oder Begleitschreiben mit):

  • Vor-, Zuname bzw. Bezeichnung der Personengruppe
  • Geburtsdatum
  • Berufsbezeichnung(en)
  • Anschrift (Hauptwohnsitz bzw. Standort)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Kontodaten
  • Eine Zusammenfassung der eingereichten Arbeit (max. 1.600 Zeichen
  • Die eingereichte Arbeit (i.e. wissenschaftliche Publikation, Habilitation, Buch, Monographie etc.).
  • Ein Lebenslauf, der insbesondere den wissenschaftlichen Werdegang ersichtlich machen soll (inkl. Publikationsliste, Projektliste und Auszeichnungen).
  • Optional: begleitendes Informationsmaterial, das Einblick in ein gegebenenfalls weiteres Spektrum des wissenschaftlichen Schaffens bietet 
  • Darlegung des Niederösterreich-Bezugs (max. 500 Zeichen)

Überreichung der Wissenschaftspreise
Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise erfolgt im Rahmen der Wissenschaftsgala des Landes Niederösterreich im Herbst 2024.

Die Fachbeiräte sind auch berechtigt, Anerkennungs- und Würdigungspreise für Wissenschafterinnen, Wissenschafter oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden.

Eingereichte Arbeiten, welche auf dem Postweg oder persönlich eingereicht, jedoch nicht prämiert wurden, werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Arbeiten wird ausgeschlossen. Arbeiten, die nicht zustellbar sind, gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten Arbeiten und damit Urheberinnen und Urheber im Sinne des §  10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das ausgezeichnete Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Veranstaltungen zu präsentieren.

Mit der Einreichung wird ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises die Preisträgerin bzw. der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Wissenschaftspreises im jährlich erscheinenden "Wissenschaftsbericht des Landes Niederösterreich" sowie im "Kulturbericht des Landes Niederösterreich", auf der Homepage und anderen geeigneten Medien des Landes Niederösterreich veröffentlicht werden.

Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass 

  • die Daten der einreichenden Person/Personengruppe automationsunterstützt verarbeitet werden,
  • im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises, die Daten der ausgezeichneten Person in die Transparenzdatenbank eingetragen werden dürfen,
  • im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises das Land Niederösterreich die Daten der
    Preisträgerin bzw. des Preisträgers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung zur Berichterstattung anlässlich der Verleihung der Wissenschaftspreise sowie zur Bewerbung der Wissenschaftslandschaft Niederösterreich in diversen Medien verwenden darf.

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Forschung
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: noe-wissenschaftspreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13576
Fax: 02742/9005-13029
Letzte Änderung dieser Seite: 29.2.2024
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