Neuerrichtung, Umbau und Instandsetzung
Die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) unterstützt die Neuerrichtung, den Umbau und die Instandsetzung von Güterwegen.
Förderungsgrundlagen
Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch einen landschaftsschonenden Wegebau für Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturflächen.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020, kofinanziert durch Geldmittel des Landes Niederösterreich, des Bundes und der Europäischen Union.
Einreich-, Abwicklungs- und Bewilligungsstelle für die Vorhabensart „Ländliche Verkehrsinfrastruktur“ ist die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) - Fachabteilung für Güterwege.
- Neuerrichtung oder Umbau von Wegen zur äußeren Erschließung insbesondere von landwirtschaftlichen Gehöften, außerlandwirtschaftlichen Betrieben, Wohnsitzen samt eventuellen anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen
- Neuerrichtung oder Umbau von Wegen zur äußeren Erschließung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
- Instandsetzung von Wegen (Generalsanierung, aber keine Instandhaltung): Ersatz oder grundlegende Ergänzung von Teilen einer bestehenden Weganlage einschließlich präventiver Maßnahmen größeren Umfangs (z.B. Deckschichten, Entwässerung, Brückensanierung, Investitionen in die Verkehrssicherheit).
- BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderungswerbende, insbesondere juristische Personen auf Basis eines Güter- und Seilwege-Landesgesetzes, eines Landesstraßengesetzes, eines Flurverfassungslandesgesetzes oder Personenvereinigungen auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages gemäß ABGB
- Für den Förderungsgegenstand „Instandsetzung von Wegen" kommen auch Gemeinden oder deren Verbände als Förderungswerber in Betracht.
- Das geförderte Vorhaben befindet sich im ländlichen Gebiet.
- Wege, deren Zweck die innerbetriebliche Erschließung ist oder die ausschließliche Erschließung von Waldgebieten oder reine Rad-, Reit- oder Gehwege sind nicht förderbar. Ebenso ist eine eigenständige außerlandwirtschaftliche Betriebs- oder Siedlungserschließung und dergleichen nicht förderbar.
- Wege mit Fahrbahnbreiten über 3,5 m sind nicht förderbar, ausgenommen Brücken, Ausweichen und eventuelle Zusatzbreiten gemäß den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS).
- Jedes einzelne Vorhaben muss ein geeignetes technisches Projekt aufweisen und die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen erfüllen.
- Die allgemeinen Regeln der Technik sowie der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sind anzuwenden.
- Die Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Wasserhaushalts sind zu beachten und naturnahe und ressourcenschonende Planungen beziehungsweise Bauweisen sind anzustreben (Schotterwege, Spurwege, landschaftsangepasste Linienführung, wegbegleitende ingenieurbiologische Maßnahmen wie Bepflanzung, Wasserrückhalt, etc.).
- Zuschuss zu Investitionen bei Neuerrichtung oder Umbau von Wegen im Ausmaß von 50 % der anrechenbaren Kosten außerhalb des benachteiligten Gebietes; 55 % der anrechenbaren Kosten im benachteiligten Gebiet außerhalb des Berggebietes und 65 % der anrechenbaren Kosten im Berggebiet.
- Zuschuss zu Investitionen bei Instandsetzung von Wegen im Ausmaß von 50 % der anrechenbaren Kosten.
- Der Erwerb von Grund und Boden ist nicht förderbar.
Die Organisation der Antragstellung und Abwicklung erfolgt durch die NÖ Agrarbezirksbehörde – Fachabteilung für Güterwege.
Das Eingangsdatum des Antrags gilt dann als jener Zeitpunkt, ab dem - bei einer möglichen späteren Genehmigung - Kosten anerkannt werden können.
Eingelangte Anträge, die alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden einem bundesweiten einheitlichen Auswahlverfahren unterzogen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden
Die NÖ Agrarbezirksbehörde gibt als Stichtag für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren der Vorhabensart „Förderung der Neuerrichtung, Umbau oder Instandsetzung ländlicher Verkehrsinfrastruktur" bekannt:
13. September 2024 - 17:00 Uhr
Das Auswahlverfahren findet dann nach den jeweiligen Stichtagen statt.
Downloads
- Download: Vorhabensdatenblatt (pdf, 0.1 MB)
- Download: Förderantrag Neuerrichtung, Umbau oder Instandsetzung ländlicher Infrastruktur (xlsx, 0.2 MB)
- Download: VHA 7.2.1 - Auswahlverfahren und Auswahlkriterien (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13624
Fax: 02742/9005-13890