Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage

Für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger, ist laut dem Ökostromgesetz eine Anerkennung als Ökostromanlage notwendig. 

§ 7. Ökostromgesetz i.d.g.F.
Anerkennung von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

(1) Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, die ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden, sind über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann des Landes, in dem sich die Anlage befindet, mit Bescheid als Ökostromanlagen anzuerkennen...

(2) Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, die auf Basis der erneuerbaren Energieträger Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas betrieben werden, in denen auch fossile Energieträger verwendet werden, sind als Hybridanlagen oder als Mischfeuerungsanlagen über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann mit Bescheid anzuerkennen...

Untenstehend finden Sie die jeweiligen Anträge zum Download. 

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Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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