Genehmigungen
Kindergartenpädagoginnen/ Kindergartenpädagogen sind in Kindergärten tätig, jene Einrichtung, in der Kinder frühestens vom vollendeten 2,5. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, gebildet, erzogen und betreut werden.
Entlehnen, bereitstellen lassen, verlängern oder vormerken von Büchern aus der NÖ Landesbibliothek.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610