Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.10.2025 )
Niederösterreichisches Friedenswerk gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H., KG Edla
Die Niederösterreichische Friedenswerk Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H. hat mit Antrag vom 23.04.2025, ha. eingelangt am 12.05.2025, unter Vorlage von Projektunterlagen, erstellt von der Water & Waste Ingenieurbüro für Kulturtechnik, Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH in 2351 Wiener Neudorf, um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für temporäre Bauwasserhaltungsmaßnahmen für die geplante Wohnhausanlage in der Haabergstraße 6, 3300 Amstetten, auf dem Grst.Nr. 1656/2, KG Edla, angesucht.
Die hierzu eingereichten Projektunterlagen wurden aus wasserbautechnischer und hydrogeologischer Sicht vorgeprüft und wurden zum Vorprüfungsergebnis am 20.06.2025 Austauschunterlagen (Einreichprojekt Bauwasserhaltung Technischer Bericht und Plan Sickerschächte), datiert mit 17.06.2025, bzw. zuletzt am 27.08.2025 Projektergänzungen (Schreiben vom 25.08.2025 inkl. Plan Situierung der Sickerschächte, datiert mit 18.08.2025) anher übermittelt.
Gemäß den nunmehr vorliegenden Projektunterlagen ist zusammengefasst Folgendes vorgesehen:
Anlässlich der Errichtung einer Wohnhausanlage (3 Gebäude) samt Tiefgarage auf GrstNr. 1656/2, KG Edla, ist anlässlich der Errichtung des Tiefgeschosses eine temporäre Wasserhaltung mit Versickerung der Wässer auf Eigengrund geplant.
Der beantragte Konsens kann aus wasserbautechnischer Sicht wie folgt zusammengefasst werden:
• Errichtung einer offenen Bauwasserhaltung mittels dichter Baugrubenumschließung (Trogbauweise mit Spundwandumschließung).
• Wasserabpumpung von ca. 6 l/s (Grund- und Regenwasser) bzw. ca. 503 m³/d (Wert bei Vollbetrieb) bzw. bis 30.180 m³ bei einer Baudauer von bis zu 6 Monaten.
• Reinigung über ein Absetzbecken mit 10m³ bzw. 0,5h Absetzzeit und Wiederversickerung auf Grst. 1656/2, KG Edla, über eine Rigolversickerung mit ca. 12 m² oder Sickerschächte.
Laut Projekt sind nur geringfügige Änderungen des Grundwasserstandes im Bereich der Nachbargrundstücke zu erwarten. Dieser Einfluss ist insbesondere während der Bauphase mit der Spundwandumschließung zu erwarten.
Die näheren Einzelheiten zum Projekt gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Amstetten bis zur Verhandlung während der Amtsstunden aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 27. Oktober 2025, um 08:15 Uhr, an.
Treffpunkt: Stadtgemeinde Amstetten, Medienraum, 2. Obergeschoß, Rathausstraße 1, 3300 Amstetten
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11