Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.05.2026 )
Wood Space Systembau GmbH, KG Inning
Wood Space Systembau GmbH, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung für die Änderung der Betriebsanlage, durch bauliche-, maschinelle- und technische Änderungen, insbesondere durch die Erweiterung der bestehenden Werkshalle (Halle 1) in Richtung Norden durch die Errichtung und den Betrieb der Werkshalle 2, den Zubau und den Betrieb von Sozialräumlichkeiten für die Mitarbeiter im Osten zur Werkshalle 1, die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes durch den Zubau und den Betrieb eines nicht unterkellerten zweigeschoßigen Bürozubau mit Treppenanlage Richtung Süden, die Änderung der bestehenden Brennstofflagerung bei der Biomasse-Zentralheizungsanlage, die Errichtung und den Betrieb einer wei-teren Toranlage (Tor 3) und damit verbunden einer weiteren Betriebszu- u. Ausfahrt im nordwestlichen Grundstücksbereich die Errichtung und den Betrieb von befestig-ten Außenanlagen (Freilagerfläche für Module, Flutlichtanlage) und damit verbundener Infrastruktur in Form von Stauraumkanäle, Sickerschächte, Stützbauwerke, Steinschlichtungen, einer Löschwasserzisterne und einer Einfriedung der gesamten Liegenschaft, die Errichtung und den Betrieb von 30 KFZ-Stellplätzen und E-Ladepunkte für PKW inklusive Stützbauwerk auf dem Grundstück Nr. 244/20; KG Inning, Gemeinde Hürm, die Änderung bzw. Erweiterung und Inbetriebnahme der maschinellen Ausstattung durch die Errichtung einer neuen Späneabsauganlage, weiterer Portalkrananlagen, Säulenschwenkkräne und eines bodengebundenen Schwerlast-Transportsystem (Schienensystem – außerhalb und innerhalb der Pro-duktionshalle) sowie die Errichtung und die Inbetriebnahme weiterer Split-Klimaanlagen für den Bereich „Meisterkabine“, Serverraum, Sozialräumlichkeiten und die geplante Büroerweiterung im Standort 3383 Hürm, Betriebsgebiet Inning II 23, KG Inning, Grst. Nr. 244/18 und 244/20, KG Inning, Gemeinde Hürm am Mittwoch, den 27.05.2026 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- In die Projektunterlagen können Sie bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk oder während der mündlichen Verhandlung einsehen und von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 329
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
