Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.05.2026 )
Beitragsgemeinschaft GW Brücke Hinterholz, KG Schwarzenberg
Die Beitragsgemeinschaft GW Brücke Hinterholz, vertreten durch Herrn Obmann Peter Pechhacker, Schwarzenberg 11, 3341 Ybbsitz, hat mit Schreiben vom 04.02.2026, ha. eingelangt am 09.02.2026, um wasserrechtliche Bewilligung für die Umgestaltung der baufälligen Brücke Hinterholz auf den Grundstücken Nr. 1141/9 (Eigentümerin: Marktgemeinde Ybbsitz, Öffentliches Gut) und 1002/1 (Eigentümer: Peter Pechhacker), beide KG Schwarzenberg, unter Projektvorlage, erstellt von der Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT GmbH, 3300 Amstetten, angesucht.
Die Brücke soll zu einem Straßendurchlass mit einer Gesamtlänge von ca. 11,50 m umgestaltet werden sowie eine Optimierung der Uferbereiche und die Anpassung der angrenzenden Straßen (Überströmstrecke) durchgeführt werden. Zweck des Projektes ist die Wiederherstellung einer sicheren Querung und Verbesserung der Abflusssituation im Projektsgebiet bei Hochwasserführung des Hinterholzbaches. Der Hinterholzgraben mündet nach etwa 1300 m bachabwärts in die Kleine Ybbs.
Im Einreichprojekt wird angeführt, dass direkt oberhalb der Brücke eine desolate Stauanlage vorhanden ist, welche lt. dem Projetkanten dem Wasserbenutzungsrecht PZ AM 779 („WKA Johann Walter Fritz“) zugeordnet wurde. Die Reste der vorhandene Stauanlage sollen im Zuge der Projektumsetzung entfernt werden.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ybbsitz aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 27. Mai 2026, um 08.30 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Ybbsitz, Markt 1, 3341 Ybbsitz
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
