Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 11.06.2026 )

TwentyOne EventSolution GmbH FN 550162m vertreten durch Günther Ellmer, KG Neuhofen

TwentyOne Eventsolution GmbH, hat um gewerbebehördliche Genehmigung (Spezialgenehmigung) für die Errichtung und den Betrieb eines Lagerabschnittes innerhalb der generalgenehmigten Betriebsanlage der Fa. Siebenhandl und
Inbetriebnahme eines E-Stapler im Standort 3392 Dunkelsteinerwald, Neuhofen 28, GrstNr. 771/4, KG 14146 Neuhofen, Gemeinde Dunkelsteinerwald, angesucht


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft MelkE-Mail: post.bhme@noel.gv.at
02742/9005 329
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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