NÖ Pflegeinnovationsfonds

Förderung digitaler Innovationen zur Verbesserung der Pflegequalität in Niederösterreich.

Eine Maßnahme im Rahmen der NÖ Pflege- und Betreuungsstrategie 2025+ stellt der verstärkte Einsatz von neuen digitalen Lösungen und modernen Technologien in der Pflege und Betreuung älterer Menschen dar.

Vordringliches Ziel ist es, die Anwendung dieser Mittel in der täglichen Pflege- und Betreuungsarbeit zu etablieren und auf diese Weise nachhaltig zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen sowie den Ressourceneinsatz zu optimieren. Dazu stellt das Land Niederösterreich in den Jahren 2025 und 2026 2 Millionen Euro im Rahmen des neu geschaffenen NÖ Pflegeinnovationsfonds zur Verfügung.

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung und Etablierung digitaler und technischer Unterstützungsinstrumente (Pflege- und Betreuungstechnologien) für den Regelbetrieb in

  • NÖ Pflegeheimen mit Kontingenten für das Land Niederösterreich
  • Trägerorganisationen von sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten in Niederösterreich
  • Tagesstätten für ältere Menschen

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Förderkriterien

  • Das Projekt muss einen Neuerungswert für Niederösterreich aufweisen
  • Das Projekt darf in der Pflege- und Betreuungsarbeit in den beschriebenen Feldern noch nicht im Regelbetrieb etabliert sein
  • Die Pflege- und Betreuungsarbeit wird durch das geförderte Projekt entweder
    • qualitativ gesteigert und/oder
    • es wird durch den Einsatz der geförderten Technologieanwendung quantitativ eine Mehrleistung erzielt werden
  • Der Betrieb der Einrichtung bzw. die Erbringung der Pflegedienstleistung erfolgt in Niederösterreich
  • Ein Projektvorhaben muss über den etablierten Stand der Technik hinausgehen
  • Die Etablierung der neuen Technologie muss einen nachweislichen Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Strukturen bzw. Arbeitsweisen in Niederösterreich aufweisen.

Auf die Gewährung der Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. 

Welche Kosten werden gefördert?

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Entwicklung sowie einen allenfalls erforderlichen Pilotbetrieb innovativer und digitaler Pflegetechnologien anfallen.

Es werden ausschließlich Kosten anerkannt, die nach dem Zeitpunkt der Antragstellung entstanden sind.

Das Risiko der Kostentragung liegt beim Förderwerber.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderhöhe liegt bei € 50.000,00 pro Projekt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • NÖ ARGE für Pflege und Betreuung
  • NÖ Landesgesundheitsagentur
  • Träger einer Vertragseinrichtung der stationären Pflege
  • Träger von Tagesstätten für ältere Menschen
  • Leistungserbringer im Rahmen der Richtlinie zur Durchführung und Förderung der sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.

Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zum Online-Antrag für den NÖ Pflegeinnovationsfonds.

Wichtige Hinweise:

  • Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen
  • Es ist verbindliche und unwiderrufliche zu erklären, dass diese Richtlinie anerkannt wird und
  • Es ist verbindliche und unwiderrufliche zu erklären, dass die Angaben korrekt sind
  • Im Antrag ist das zu fördernde Projekt konkret und in ausreichender Form zu beschreiben. Es sind insbesondere folgende Inhalte anzuführen:
    • Projektbeschreibung sowie Beschreibung des Nutzens der eingesetzten, erforschten bzw. entwickelten Technologie(n) für den Einsatz in der Pflege und Betreuung 
    • Beschreibung des Mehrwerts gegenüber bestehenden verwendeten Technologien
    • Beschreibung der beabsichtigten Wirkungsziele und Erfolgsmessung (Angabe von Kennzahlen) im Sinne des II.3.
    • Detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Projektkosten
    • Eine Kostenprognose für den dauernden Gebrauch des geförderten Instrumentes im Regelbetrieb ist beizulegen. 
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales & Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.pflegehotline@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9095
Fax: 02742/9005-12785
Letzte Änderung dieser Seite: 7.10.2025
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