Kundmachung einer Wasserrechtsverhandlung

Altlast N75 "Deponie Bachfeld", KG Schönkirchen, OMV Austria Exploration & Production GmbH, Beobachtungsmaßnahmen, Genehmigungsverfahren gemäß Altlastensanierungsgesetz (Behörde: Landeshauptfrau von NÖ)

Auf den Grundstücken Nr. 430/3, 430/4, 431/6, 431/7, 431/8, 431/9, 431/10, 432/1, 432/2, 432/3, 432/4, 432/5, 432/6, 432/7, 432/8, 432/9, 433/2, 442/8, 739 und 741/2, jeweils KG Schönkirchen, befindet sich die Altlast N75 "Deponie Bachfeld", welche im Jahr 2015 in der Altlastenatlas-Verordnung als Altlast ausgewiesen und mit der Prioritätenklasse 3 eingestuft wurde.

Die Fläche der Altlast und die detaillierte Begründung für die Ausweisung als Altlast der Prioritätenklasse 3 können unter www.altlasten.gv.at eingesehen werden.

Die Altlast liegt im Bereich einer ehemaligen Erdölbohrung, bei der es in den Jahren 1949 bis 1951 zu einer Havarie kam, sodass Rohöl unkontrolliert ausgetreten ist. Bis 1980 wurde diese Geländevertiefung mit Bodenaushub, Bauschutt und Baustellenabfällen verfüllt. Die Ablagerungen vermischten sich mit dem Rohöl der Erdölbohrung. Auf einer Fläche von etwa 50.000 m² sind rund 215.000 m³ Ablagerungen und Untergrund erheblich mit Mineralölkohlenwasserstoffen verunreinigt.

Die OMV Austria Exploration & Production GmbH hat bei der Landeshauptfrau von NÖ als zuständige Behörde um Genehmigung der Durchführung von Beobachtungsmaßnahmen für die Altlast N75 "Deponie Bachfeld" gemäß dem Altlastensanierungsgesetz angesucht und hierzu ein entsprechendes Projekt vorgelegt.

Ziel des vorliegenden Projektes ist somit die Darstellung der baulichen und betrieblichen Beobachtungsmaßnahmen zur Sicherung der Altlast N75 "Deponie Bachfeld". Mit den projektgegenständlichen Beobachtungsmaßnahmen sollte sichergestellt werden, dass an den Grenzen der Altlast keine Schadstoffe den Standort verlassen.

Zusätzlich soll als freiwillige Maßnahme an vier Entnahmestellen das Öl-Wasser-Gemisch abgesaugt werden, um das Schadstoffinventar zu reduzieren. Das gewonnene Gemisch wird mittels Saugwagen zur "OMV Abfallbehandlungsanlage Schönkirchen" transportiert.

Die näheren Einzelheiten des Projektes gehen aus dem im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, und im Gemeindeamt der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf aufliegenden Projekt hervor.

Hierüber findet eine mündliche Verhandlung

am Montag, den 18. Mai 2026, um 09:00 Uhr im Gemeindeamt der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf (Schulstraße 2, 2241 Schönkirchen-Reyersdorf)

statt.

Bitte beachten Sie:

Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten/ihrer Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnehmen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.

Der Bevollmächtigter/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
  • wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

Als Antragsteller/in beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Behinderung, zwingende berufliche Behinderung oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr) bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.

Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten (Dienstag 8:00 bis 12:00Uhr) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8, Zimmer 8.510 erhoben werden.

In die Projektunterlagen können Sie bei uns ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten einsehen.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Rechtsgrundlage:

  • §§ 24 und 33 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 in der derzeit geltenden Fassung
  • §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der derzeit geltenden Fassung

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14369
Letzte Änderung dieser Seite: 14.4.2026
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